Kurzzeitpflege & Übergangspflege


Keine vertragliche Bindung an das Haus. Der Bewohner kann jederzeit die Einrichtung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen wieder verlassen.

 

Dies ist interessant, wenn eine Kurzzeitpflege nicht ausreicht oder ein Wunschpflegeheim noch keinen Platz hat.